Wendepunkt Lieferkettengesetz? Eine Einordnung.

Mit Beginn dieses Jahres, am 01.01.2023, trat offiziell das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, in Kraft. Was erst einmal wie ein weiterer, für die deutsche Bürokratie typisch scheinender, sperriger Gesetzestitel klingt, beschreibt eigentlich genau das, was es leisten soll: Die Etablierung einer Sorgfaltspflicht für deutsche Unternehmen, nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch für das Handeln von Vertragspartnern und Zulieferern. Dadurch sollen Missachtungen von Menschenrechten und Umweltschutzauflagen nicht weiter toleriert werden. Gilt dieses Gesetz in diesem Jahr bloß für Unternehmen in Deutschland, welche hier mindestens 3.000 Menschen beschäftigen, soll ab 2024, jedes Unternehmen in Deutschland den Vorlagen des Lieferkettengesetzes folgen, welche mindestens 1.000 Beschäftigte in Deutschland zählen. Auch wenn dies bloß etwa 2.300 Unternehmen in Deutschland betrifft, so beschäftigen diese fast ein Drittel aller in Deutschland angestellten Beschäftigten. Damit sind es gerade die größten Unternehmen in Deutschland, denen eine besondere gesellschaftliche Einflusskraft und damit Verantwortung zukommt. Hier kam es aber in den letzten Jahren immer wieder zu Skandalen, bei welchen fehlender Arbeitsschutz oder lasche Klimaauflagen in internationalen Lieferketten angeprangert wurden. Aktuell steht beispielsweise der Autokonzern Volkswagen für seine Produktionswerke in der chinesischen Region Xinjiang in der Kritik. Dort werden immer wieder Menschenrechtsverletzungen gegen die muslimische Minderheit der Uiguren dokumentiert, welche von einer systematischen Unterdrückung und Verfolgung zeugen. Aktivist:innen werfen dem Autokonzern vor, über dortige Menschenrechtsverletzungen hinwegzusehen.

Der Beschluss des Lieferkettengesetzes richtet sich an eben solche Vorwürfe. Ziel ist es, dass unter anderem der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Schutz vor Landraub, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne, das Recht, Gewerkschaften zu bilden und der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen gesichert werden. Dabei geht das Lieferkettengesetz aus dem 2016 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hervor. Dieser orientiert sich an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte und verankerte erstmalig eine Verantwortung deutscher Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte entlang Liefer- und Wertschöpfungsketten. Die VN-Leitprinzipien halten drei Säulen fest, durch die eine Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards in der Wirtschaft gesichert werden soll:

Erstens muss eine staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte festgehalten werden. In Deutschland wird der Schutz der Menschenrechte direkt im ersten Artikel des Grundgesetzes festgehalten: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Aber auch international verpflichtet und bekennt sich Deutschland zu der Wahrung und Herstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen in internationalen Abkommen und durch zahlreiche Hilfsprogramme. Weiter wird immer wieder von einer besonderen historischen Verantwortung Deutschlands gesprochen. Bundeskanzlerin a. D. Angela Merkel definierte die Bedeutung historischer Verantwortung für Deutschland wie folgt: „Nur wenn Deutschland sich zu seiner immerwährenden Verantwortung für die moralische Katastrophe in der deutschen Geschichte bekennt, können wir die Zukunft menschlich gestalten“ (Merkel 2008). Diese betrifft u.a. die Verantwortung für zwei verheerende Weltkriege und die Vergangenheit des Landes als Kolonialmacht. Ausbeutung und Elend wurden auch von der deutschen Wirtschaft beispielsweise durch den widerholten Einsatz von Zwangsarbeit für die eigenen Zwecke ausgenutzt.

Ausführliche Auskunft über das wahrscheinliche Risiko menschenrechtlicher Verstöße entlang internationaler Wertschöpfungsketten für die deutsche Wirtschaft gibt eine Studie aus dem Jahr 2020. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben, sollte eine wissenschaftliche Grundlage für den NAP erarbeitet werden. Mit Hilfe verschiedener empirischer Methoden wurden Branchenportraits erstellt auf deren Basis zukünftige Chancen für verantwortungsvolles Wirtschaften diskutiert werden sollen. Da besonders bedeutend für die deutsche Wirtschaft, sollen hier beispielhaft die präsentierten Ergebnisse zur Automobilbranche näher betrachtet werden. Diese ist der umsatzstärkste Industriezweig Deutschlands. Allein die 63 deutschen Herstellungsunternehmen erzielten im Jahr 2022 einen Gesamtumsatz von 385,1 Milliarden Euro. Dabei ist die Produktion im hohen Maße von ausländischen Rohstoffen und Vorprodukten abhängig, wie Mineralien, Metallen, Leder, Naturkautschuk und Kunststoffen. Vor allem der Rohstoffbedarf der Automobilindustrie wird in den wissenschaftlichen Analysen als besonderes Risiko für Mensch und Umwelt bewertet: „In den für Deutschland wichtigsten Erzeugerländern von Eisenerz (Brasilien), Bauxit (Guinea) und Kupfer (Peru) wurden u. a. die Verschmutzung der Luft, von Gewässern und Böden und eine damit einhergehende Beeinträchtigung der Gesundheit von Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung sowie Landraub, Gewalt gegen indigene Gruppen und z. T. prekäre Arbeitsbedingungen dokumentiert“ (Albrecht et al. 2020). Der Wandel hin zu Elektromobilität verstärkt den Bedarf noch mehr. Essenziell ist beispielsweise der Rohstoff Kobalt, welcher unter anderem für den Bau von Elektroautos benötigt wird. Kobalt wird allerdings etwa zu 60% in der Demokratischen Republik Kongo und meist durch Kinderarbeit gewonnen. Es zeigt sich also, dass fehlende Menschenrechte in sogenannten Erzeugerländern und die Ausbeutung von Arbeitskraft bis heute für die deutsche Wirtschaft und damit auch unseren Wohlstand immens fördernd sind. Eine staatspolitische Bekennung zu Menschenrechten scheint nicht zu genügen und internationale Abkommen verpflichten in der Regel Staaten im Allgemeinen, greifen aber nicht bei privatwirtschaftlichen Verstößen.

Daher bedarf es für eine faire Wirtschaft laut den VN-Leitprinzipien einer weiteren Säule: unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Eben dies soll der Beschluss das Lieferkettengesetzes garantieren. Nicht nur werden in dem Gesetz verschiedene Verbote definiert (LkSG §2), wie beispielsweise das Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit, sondern auch sogenannte Sorgfaltspflichten werden festgehalten (LkSG §3), welche als praktische Handlungsanweisungen für deutsche Unternehmen zu verstehen sind. Durch die klaren Anforderungen sollen sowohl für Unternehmen wie für Betroffene Rechtssicherheit eingeführt werden.

Von nun an besteht die Verpflichtung einer jährlichen Risikoanalyse. Die Unternehmen sind angehalten, in ihrem eigenen Geschäftsbereich aber auch bei unmittelbaren Zulieferern für Transparenz in den Produktionsweisen zu sorgen. Dadurch sollen tatsächliche, aber auch mögliche Risiken von Verstößen gegen die formulierten Grundsätze, erkannt und vermieden werden. Wie umfassend und wirkungsreich diese ausfallen werden, wird die verpflichtete Berichterstattung zeigen. Jährlich müssen die entsprechenden Unternehmen Dokumentationen anfertigen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese sollen die Erfüllung der Sorgfaltspflichten dokumentieren und erläutern. Besonders einschneidend scheint die Verpflichtung zum Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Kann eine Verletzung von menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten abgesehen oder festgestellt werden, dann müssen diese im eigenen Geschäftsbereich unmittelbar beendet werden. Bei Zulieferern müssen mindestens Maßnahmen zur Minimierung erarbeitet und ein konkreter Zeitplan erstellt werden, der einen zukünftigen Umgang mit den Verletzungen erläutert. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Das BAFA kann bei Missachtungen oder Verstößen Zwangs- und Bußgelder erhängen. Zudem können Sperrungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen angeordnet werden. Die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung führte nur etwa bei 13% bis 17% der deutschen Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitenden zu einer Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur erfolgreichen Durchsetzung der Sorgfaltspflichten in der deutschen Wirtschaft erscheint daher notwendig.

Als dritte Säule definieren daher die VN-Leitprinzipien die Zugangspflicht zu Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverstößen. Bisher war die Frage nach der Haftungspflicht von deutschen Unternehmen für wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland, welche Menschenrechtsverstöße oder Klimabelastungen verursachten, nicht nur gesellschaftlich stark diskutiert, sondern auch juristisch immer wieder umstritten. Lange Zeit wurden internationale Klagen gegen Unternehmen in den USA ausgefochten, was aber über die letzten Jahre durch verschiedene rechtliche Einschränkungen immer schwieriger für Betroffene wurde. Dies führte vermehrt zu Klagen innerhalb Europas und drängte zu einer juristischen Klärung solcher Klagearten in Deutschland. Vor Einführung des Lieferkettengesetzes war jedoch die rechtliche Grundlage, auf die sich Betroffene berufen konnten, mehr als ungeklärt. Ein Rechtsgutachten von 2016 deutet nicht nur auf die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegende dünne Forschungslage in Deutschland hin. Weiter diskutiert es die rechtlichen Schwierigkeiten für Betroffene von Menschenrechtsverstößen in internationalen Lieferketten, welche gegen deutsche Unternehmen vorgehen möchten. Besonders deutlich zeigt sich dies in einem zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Prozess vor dem Dortmunder Landgericht. 2015 reichten drei Hinterbliebene von Opfern eines Brandes in einer pakistanischen Textilfabrik Klage gegen den Textildiscounter KiK ein. In dieser machten sie das Unternehmen für die hohen Opferzahlen des Brandes mitverantwortlich und forderten Schmerzensgeld. Es handelte sich dabei um die erste zivilrechtliche Klage dieser Art in Deutschland. Auch wenn die Klage hierzulande eingereicht wurde, so wurde sie nach pakistanischem Recht verhandelt und schließlich wegen Verjährung abgelehnt.  Der Fall bestätigt die im erwähnten Rechtsgutachten aufgemachten Schwierigkeiten, ausländische Vorfälle vor allem bei Zulieferern in Deutschland zu ahnden.

Erklärtes Ziel des Lieferkettengesetzes ist mehr globale Verantwortung. An den bestehenden Haftungsgrundlagen ändert es allerdings nichts. Betroffene können zwar nun vor Gericht inländische Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen für die Führung von Zivilprozessen ermächtigen. Während des Verfahrens greift allerdings weiterhin das Recht des Ortes, also in aller Regel ausländisches Recht. Deutlich wird dies auf der Internetseite zum Lieferkettengesetz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: „Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards.“ An dem Verlauf der Klage gegen KiK hätte damit eine frühere Einführung des Lieferkettengesetzes wahrscheinlich kaum etwas verändern können. Es stellt sich daher die Frage, ob das nun zusätzlich eingeführte Sanktionsmittel, die Beschwerdemöglichkeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, jene Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverstößen liefern kann, wie es die VN-Leitprinzipien vorsehen. Klagen aus dem Ausland vor deutschen Gerichten werden also weiterhin schwierig zu verhandeln sein. Dennoch bestätigt sich der im Rechtsgutachten vorausgesehene Trend, dass internationale Klagen verhäuft vor deutschen Gerichten ausgetragen werden. Globalisierung bedeutet damit also auch, dass Opfer und Betroffene ausbeutender internationaler Wirtschaftsweisen ihre Sichtbarkeit einfordern und ihre Entrechtung bekämpfen.

In einem Land wie Deutschland, welches als Mitgliedsstaat der EU international für politischen Frieden und den Kampf für Menschenrechte und Umweltschutz eintritt, scheint eine ausbeutende Wirtschaft widersprüchlich, gar hypokritisch. Die vorgestellte Studie zeigt: Menschenrechtsverstöße, durch die die deutsche Wirtschaft profitiert, sind bei weitem kein Spuk der Vergangenheit. Ein roter Faden zieht sich durch die deutsch-europäische Wirtschaftsgeschichte: Während hier Wohlstand und Freiheit wachsen und hochgehalten werden, werden in anderen Teilen der Welt Menschen, Ressourcen und Umwelt für die eigenen Absichten bemächtigt. Einen Bruch mit Vergangenem, wie es historische Verantwortung eigentlich fordert, scheint es nie gegeben zu haben.

Kann nun das Lieferkettengesetz eine jahrhundertlange Tradition unterbinden und eine neue faire Ära der deutschen Wirtschaft einläuten? Bis zum nächsten Jahr müssen Unternehmen, welche unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, erstmalig einen Bericht veröffentlichen, welcher die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten dokumentiert. Für viele deutsche Unternehmen wird also das diesjährige Geschäftsjahr einige Veränderungen mit sich bringen. Wie umfassend diese Veränderungen aussehen werden, wird die behördliche Auslegung des Gesetzes bestimmen. Christian Schliemann-Radbruch, vom European Center for Constitutional and Human Rights, problematisiert die begriffliche Offenheit des Lieferkettengesetzes wie folgt: „Es ist immer noch eine offene Debatte, mit einer relativ starken Tendenz dahin, dass zumindest die deutsche Behörde das Gesetz erst mal so auslegen wird, dass nur sogenannte Upstream-Tätigkeiten, also die Zulieferung, erfasst werden.“ Die eigentliche Rohstoffgewinnung, bei der die meisten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken festgestellt werden können, würde damit nicht in den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes fallen. Entscheidend wird also vor allem sein, wie streng die zuständige Behörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das Lieferkettengesetz auslegen und Verstöße kontrollieren und ahnden wird. Ob also von einem historischen wirtschaftspolitischen Wendepunkt gesprochen werden kann, bleibt erst einmal offen.

Alina Rebitzky

Hinterlasse einen Kommentar

search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close